Ladestationen für Elektrofahrzeugen
Das Angebot von Elektrofahrzeugen wächst rasant. Viele Liegenschfatenbesitzer sehen sich mit der Aufgabe konfrontiert, eine Ladestation für Elektroautos zu installieren.
Handelt es sich nur um einen Anschluss, ist die Installation einer Ladestation eine relative einfache Angelegenheit. Abgerechnet wird über Pauschalen oder Zuordnung der Stromkosten zum Nutzer direkt über den bestehenden Elektrozähler. Sobald aber eine zweite Partei hinzukommt, gelten gewisse Normen und Vorgaben der Elektrizitätswerke, die zwingenden Charakter haben.
Ab zwei Ladestationen verlangen sämtliche Elektrizitätswerke in Sammelgaragen die Installation eines Lastmanagement-Systems. Hier kann mit hohen Leistungen 3-polig geladen werden (11 oder 22kW). Sobald mehrere Fahrzeuge gleichzeitig laden (oder andere Verbraucher die verfügbare Leistung einschränken), werden die einzelnen Ladepunkte nach und nach automatisch vom Netz getrennt oder deren Leistungsbezug gedrosselt. Prioritäten können individuell definiert werden. Ob der Leistungsbezug der geplanten Anlage mit den verfügbaren Ressourcen korrespondiert, dafür sind vorgängig Abklärungen nötig, bezüglich des zur Verfügung stehenden Hauptanschlusses der Liegenschaft.
Eine zukunftsgerichtete Ladelösung ist notwendig, um Fehlinvestitionen zu vermeiden. Aus Erfahrung will sich daran der Mieter / Eigentümer mit der zuerst erstellten Ladeeinrichtung nicht beteiligen. Er verfügt bereits über "seine" Ladestation. Voraussicht ist also unabdingbar.
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