Geräteprüfung
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, alle Elektrogeräte in ordnungsgemässem Zustand zu halten, in regelmässigen Abständen zu prüfen und dies zu dokumentieren. Wenn es um die Prüfung steckbarer, ortsveränderlicher Elektrogeräte in gewerblicher Nutzung geht, empfiehlt das eidgenössische Starkstrominspektorat sich nach der Norm DIN VDE 0701-0702 zu richten.
Oft sind die Mängel von Auge nicht sichtbar und nur durch eine Messung feststellbar. Einige Beispiele der zu überprüfenden Geräte:
Alle 12 Monate:
Werkstätten:
Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Stichsägen, Hand- und Baustellenleuchten
Laboratorien:
Rotationsverdampfer, Mess- und Rührgeräte, Geräteanschlussleitungen
Wäschereien:
Bügelmaschinen, Nähmaschinen
Unterrichtsräume (Schulhaus):
Dia- Filmprojektoren, Nähmaschinen, Computer, Lötkolben,
elektrische Geräte im Bereich Hauswirtschaft
Alle 24 Monate:
Bürobetriebe:
Drucker, Tischleuchten, Computer, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen, Kopierer
Pflegestationen/Heime:
Föne, Infrarotleuchten, Heizöfen, Tisch- und Stehleuchten, Radios
Was beinhaltet unsere Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702
- Sichtprüfung auf Beschädigung
- Messung des Schutzleiterwiderstands und Isolationswiderstands
- Messung des Ersatzableiterstroms
- Messung des Berührungsstroms
- Messung des Schutzleiterstroms
- Dokumentieren der Messresultate in einem Prüfungsbericht
- Anbringen einer Prüfetikette
- Bestimmung des Kontrollintervalls für die Wiederholungsprüfung
Wir dokumentieren die Messresultate und beraten Sie betreffend dem Kontrollintervall.
Gesetzliche Grundlagen:
- Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) 734.26
- Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) 832.30
- Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) 832.20
Info der Electrosuisse 3024c